§ 3 — Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
§ 3 — Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 5/1946
Inkrafttretungsdatum
06. Juni 1945
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40219770
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung diese Gesetzes ist die Provisorische Staatsregierung betraut.
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