Art. 8 — Rechte von Kindern
Art. 8 — Rechte von Kindern
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 4/2011
Inkrafttretungsdatum
16. Februar 2011
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40126412
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
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