§ 2 — Atomfreies Österreich
§ 2 — Atomfreies Österreich
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 149/1999
Inkrafttretungsdatum
14. August 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12092164
Zuletzt nach Updates gesucht am
Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen, dürfen in Österreich nicht errichtet werden. Sofern derartige bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb genommen werden.
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