§ 1 — Atomfreies Österreich
§ 1 — Atomfreies Österreich
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 149/1999
Inkrafttretungsdatum
14. August 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12092163
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In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert, transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden.
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