§ 4 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Rückverweise
(1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 19. Februar 1999 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes tritt das 2. Verstaatlichungsgesetz, BGBl. Nr. 81/1947, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 762/1992, außer Kraft.
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