§ 4 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
§ 4 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 143/1998
Inkrafttretungsdatum
19. Februar 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12090715
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 19. Februar 1999 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes tritt das 2. Verstaatlichungsgesetz, BGBl. Nr. 81/1947, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 762/1992, außer Kraft.
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