§ 3 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
§ 3 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 143/1998
Inkrafttretungsdatum
19. Februar 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12090714
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Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
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