Unternehmen, die zumindest zu 50 vH im Eigentum des Bundes oder der Verbundgesellschaft stehen müssen sind
a) die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft, Passau;
b) die Ennskraftwerke Aktiengesellschaft, Steyr;
c) die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft, Simbach/Inn.
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