BundesrechtBundesverfassungsgesetzeEigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen ElektrizitätswirtschaftAnl. 2

Anl. 2

Unternehmen, die zumindest zu 50 vH im Eigentum des Bundes oder der Verbundgesellschaft stehen müssen sind

a) die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft, Passau;

b) die Ennskraftwerke Aktiengesellschaft, Steyr;

c) die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft, Simbach/Inn.

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