Anl. 2 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Anl. 2 — Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 143/1998
Inkrafttretungsdatum
19. Februar 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12090717
Zuletzt nach Updates gesucht am
Unternehmen, die zumindest zu 50 vH im Eigentum des Bundes oder der Verbundgesellschaft stehen müssen sind
a) die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft, Passau;
b) die Ennskraftwerke Aktiengesellschaft, Steyr;
c) die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft, Simbach/Inn.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen