BundesrechtBundesverfassungsgesetzeErmächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen StädtebundesArt. 5

Art. 5Artikel 5

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Entscheidungen
0

Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen

Rechtssätze
0

Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen