Art. 5 Artikel 5 — Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
Art. 5 Artikel 5 — Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 4
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 61/1998
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 1998
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12016672
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
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