Art. 4 Artikel 4 — Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit den in Art. 1 genannten Vereinbarungen außer Kraft. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt weiters außer Kraft, wenn die Vereinbarungen gemäß Art. 1 bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode nicht zustande kommen.
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