Art. 4 — Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.
Art. 4 — Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 2/1997
Inkrafttretungsdatum
11. Januar 1997
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12016435
Zuletzt nach Updates gesucht am
11.01.1997
Artikel IV
Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände
sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
Das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten, StGBl. Nr. 180/1920, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 268/1994, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.
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