Art. 2 Artikel II — Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
Art. 2 Artikel II — Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 744/1994
Inkrafttretungsdatum
10. September 1994
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12014879
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union darf nur mit Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates hiezu abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
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