Art. 1 Artikel I — Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
Art. 1 Artikel I — Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 744/1994
Inkrafttretungsdatum
10. September 1994
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12014878
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Zustimmung des Bundesvolkes zu diesem Bundesverfassungsgesetz werden die bundesverfassungsgesetzlich zuständigen Organe ermächtigt, den Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union entsprechend dem am 12. April 1994 von der Beitrittskonferenz festgelegten Verhandlungsergebnis abzuschließen.
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