Art. 19 § 3 — Nationalsozialistengesetz
Gliederung
(Anm.: Änderung der Verordnung des Staatsamts für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten über die Berufsreifeprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an wissenschaftlichen Hochschulen, StGBl. Nr. 167/1945.)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden