JudikaturJustizAUSL EKMR

AUSL EKMR

Die EKMR, auch bekannt als EMRK, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Europa. Sie legt grundlegende Rechte und Freiheiten fest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Einhaltung der Konvention durch die Mitgliedsstaaten und entscheidet über Beschwerden. Die EKMR spielt eine wichtige Rolle im Schutz der Menschenrechte in Europa.

  • RS0121849AUSL EKMR Rechtssatz

    17. Mai 1995·1 Entscheidung