BundesrechtVerordnungenLastprofilverordnung 2018 § 1

§ 1Anwendungsbereich

Diese Verordnung legt die Kriterien für die Verpflichtung von Verteilernetzbetreibern zur Erstellung und Zuordnung von standardisierten Lastprofilen sowie den Einbau von Lastprofilzählern fest und regelt die Form der Erstellung und die Anpassung von standardisierten Lastprofilen.

Entscheidungen
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