§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich — LPV 2018
§ 1 Anwendungsbereich — LPV 2018
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 338/2018
Inkrafttretungsdatum
01. April 2019
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40210165
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Diese Verordnung legt die Kriterien für die Verpflichtung von Verteilernetzbetreibern zur Erstellung und Zuordnung von standardisierten Lastprofilen sowie den Einbau von Lastprofilzählern fest und regelt die Form der Erstellung und die Anpassung von standardisierten Lastprofilen.