JudikaturJustizAUSL EGMR

AUSL EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Straßburg. Er entscheidet über Beschwerden von Einzelpersonen, Organisationen und Staaten bezüglich Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der EGMR überprüft, ob die Rechte und Freiheiten gemäß der EMRK verletzt wurden. Individuen können eine Beschwerde einreichen, nachdem sie alle innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft haben. Die Urteile des EGMR sind bindend und tragen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Europa bei.

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