BundesrechtBundesgesetzeMedizinproduktegesetz 2021§ 6

§ 6

Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Gewinnung von menschlichem Blut oder Blutbestandteilen, Gewebe oder Zellen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Herstellung eines Medizinproduktes.

Entscheidungen
3
  • Rechtssätze
    1
  • RS0133387OGH Rechtssatz

    31. Januar 2023·3 Entscheidungen

    Ist ein Medizinprodukt (In-vitro-Diagnostika) mit einer CE-Kennzeichnung versehen, ist lauterkeitsrechtlich davon auszugehen, dass ein Inverkehrbringen des Produkts nicht gegen § 6 MPG verstößt.