JudikaturVwGhRa 2022/04/0069

Ra 2022/04/0069 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Entscheidung

Entscheidung
09. April 2024

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser sowie die Hofräte Dr. Mayr und Mag. Brandl als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Vonier, über die Revision des Mag. Gerhard Endstrasser als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der M GmbH in K, vertreten durch Dr. Emilio Stock und Mag. Gerhard Endstrasser, Rechtsanwälte in 6370 Kitzbühel, Jochberger Straße 98, gegen den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 26. April 2022, Zl. LVwG 2021/S2/3254 7, betreffend ein vergaberechtliches Feststellungsverfahren (mitbeteiligte Parteien: 1. A in O, vertreten durch die Marschall Heinz Rechtsanwalts Kommanditpartnerschaft in 1010 Wien, Goldschmiedgasse 8, und 2. D GmbH Co KG in S, vertreten durch die Sundström/Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in 1190 Wien, Pokornygasse 21/5), den Beschluss gefasst:

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

1 Nach Einbringung der außerordentlichen Revision der M GmbH gegen den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 26. April 2022 wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. Juli 2023 über das Vermögen der M GmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Revisionswerber zum Masseverwalter bestellt (vgl. zur diesbezüglichen Stellung des Insolvenzverwalters VwGH 10.7.2023, Ro 2022/04/0021, Rn. 1, mwN).

2 Mit Eingabe des Revisionswerbers vom 22. März 2024 wurde die Revision zurückgezogen. Das Verfahren war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen.

Wien, am 9. April 2024

Rechtssätze
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