RS0080791 – OGH Rechtssatz
RS0080791 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat der Versicherer Kenntnis von der Veräußerung nach Eintritt des Versicherungsfalles erlangt, hat dies auf die eingetretene Leistungsfreiheit keinen Einfluß mehr.
RS0080791 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat der Versicherer Kenntnis von der Veräußerung nach Eintritt des Versicherungsfalles erlangt, hat dies auf die eingetretene Leistungsfreiheit keinen Einfluß mehr.