Spruch In teilweiser Stattgebung der Berufung wird Dr. A* schuldig erkannt, der Privatbeteiligten C* EUR 1.504,00 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen. Mit ihren weiteren Ansprüchen wird die Privatbeteiligte C* gemäß § 366 Abs 2 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagten fallen auc…
Text gründe: Mit dem angefochtenen Urteil – das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält – wurde Dr. A* der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 3 erster Fall, Abs 4 zweiter Satz erster Fall StGB schuldig erkannt. Sie wurde hiefür unter Bedachtnahme auf § 28 Abs 1 StGB…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung ist zum Teil berechtigt. Über das Vermögen der Angeklagten wurde mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 6. Juli 2020, 26 S 45/20t, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet (ON 2 der Bezugsakten). Mit (berichtigtem) Beschluss vom 23. August 2021 wurd…