Spruch Art. 10 EMRK - Verweigerung des Zutritts von Journalisten zu einem Aufnahmezentrum für Asylwerbende. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 10 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: Die Feststellung einer Verletzung stellt für sich eine ausreichende gerechte Entsc…
Text Begründung: Der Bf. arbeitet als Journalist bei abcug.hu, einem ungarischen Internet-Nachrichtenportal. Am 7.5.2015 kontaktierte der Bf. eine NGO, da er über ihre Tätigkeiten im Aufnahmezentrum Vámosszabadi für Asylwerbende und Flüchtlinge berichten wollte. Er wurde im Zuge dessen darauf hingewiesen…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. rügte eine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäußerungsfreiheit), da die innerstaatlichen Behörden durch die Ablehnung seines Antrags, das Gelände des Aufnahmezentrums Debrecen betreten zu dürfen, um einen Bericht über die Lebensbedingungen von Asylwerbenden zu schreibe…