RS0133598 – OGH Rechtssatz
RS0133598 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei allfälligen Anordnungen über die Modalitäten des begleiteten Kontaktrechts kann nicht von den Vorgaben der jeweils geltenden COVID-19-SchutzmaßnahmenVO abgewichen werden.