JudikaturJustizRS0131134

RS0131134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2020

Erfrierungen sind zwar Gesundheitsschädigungen, aber keine Unfallereignisse, da sie allmählich anstatt „plötzlich“ auftreten. Sie können daher nur unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie durch ein Unfallereignis verursacht wurden.

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