Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.880,64 EUR (darin enthalten 313,44 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die „Klipp Klar Bedingungen für die Unfallversicherung 2010“ (kurz: UA00) zugrunde liegen. Art 6.1. UA00 lautet: „ Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Kör…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung (§§ 914, 915 ABGB) auszulegen, und zwar orientiert am Maßstab des durchschnittlich verständig…