Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 3.000,08 EUR (darin enthalten 500,01 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind Töchter und je zur Hälfte eingeantwortete Erbinnen des Anfang Juli 2013 nach rund zweijährigem Wachkoma verstorbenen Versicherungsnehmers. Dieser war bei der (Rechtsvorgängerin der) Beklagten unfallversichert. Er erlitt am 11. 6. 2011 nach zahlreichen Erdwes…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten beantwortete Revision der Klägerinnen ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Art 6.1. AUVB 2005 bezeichnet den Unfall als ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seine…