Spruch Art. 8, 14 EMRK - Schweizer Namensrecht konventionswidrig. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 14 iVm. Art. 8 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 10.000,– für immateriellen Schaden, € 4.515,– für Kosten und Auslagen (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Die Bf., ein ungarischer Staatsbürger und eine französisch-schweizerische Staatsbürgerin, beantragten 2003 beim Standesamt Thun die Erlaubnis, nach ihrer Eheschließung jeweils ihren eigenen Namen behalten zu dürfen. Sie gaben dabei an, künftig gemeinsam in der Schweiz leben …
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. behaupten, in ihren Rechten gemäß Art. 14 EMRK (Diskrimininierungsverbot) in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt zu sein, da sie aufgrund ihres Geschlechts – einem Aspekt ihres Privat- und Familienlebens – diskriminiert w…