JudikaturJustizRS0123200

RS0123200 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 2022

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Auslieferungsentscheidung ausnahmsweise ein Problem unter Art 6 EMRK aufwirft, wenn der flüchtige Straftäter im ersuchenden Staat eine offenkundige Verweigerung eines fairen Prozesses erfahren musste oder eine solche droht.

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