RS0123200 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
RS0123200 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Auslieferungsentscheidung ausnahmsweise ein Problem unter Art 6 EMRK aufwirft, wenn der flüchtige Straftäter im ersuchenden Staat eine offenkundige Verweigerung eines fairen Prozesses erfahren musste oder eine solche droht.