JudikaturJustizRS0121848

RS0121848 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2019

Die Frage der Gesetzmäßigkeit eines Freiheitsentzuges ist grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen. Zusätzlich muss aber jeder Freiheitsentzug mit dem Zweck des Art 5 MRK, nämlich dem Schutz vor willkürlicher Verhaftung, übereinstimmen.

Entscheidungen
8