JudikaturJustizRS0120758

RS0120758 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juli 2019

Das Recht auf Zugang zu Gericht darf Einschränkungen unterworfen werden. Diese dürfen jedoch nicht den Wesensgehalt des Rechtes berühren, müssen ein legitimes Ziel verfolgen und dürfen zur Verwirklichung dieses Ziels keine unverhältnismäßigen Mittel einsetzen.

Entscheidungen
40