JudikaturJustizRS0104631

RS0104631 – AUSL OLG Hamburg Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 1951

Hat ein Schuldner sich seinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, ihm eine Kaution in der Weise zu zahlen, daß monatlich ein Teilbetrag vom Arbeitseinkommen des Schuldners einbehalten wird, so geht die hierin liegende bedingte Aufrechnung einer späteren Pfändung des Arbeitseinkommens vor; die Kautionsraten sind daher bei der Ermittlung der pfändbaren monatlichen Einkommen zu berücksichtigen. RS U OLG Hamburg (D) 1951/11/30 6 W 457/51 Veröff: 1952,388

Entscheidung
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