Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Die beklagte Partei ist schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts für C* M*, geboren *, betreffend das Superädifikat mit der Bezeichnung Sommerhaus auf Platz 9 samt Anlagen…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Erstklägerin ist bücherliche Eigentümerin eines Grundstücks im Wienerwald, das als Freizeitwohngebiet parzelliert und mit Superädifikaten bebaut ist, die jeweils im Eigentum von Bestandnehmern stehen. Der Zweitkläger ist der Sohn der Erstklägerin. [2] Der Beklagte wa…
Rechtliche Beurteilung [26] Die Revision ist zulässig , weil die Beurteilung der Vorinstanzen im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO einer Korrektur bedarf. Die Revision ist dementsprechend auch berechtigt. [27] 1. Die Mängelrüge der Revisionswerber betrifft lediglich die Abweisung des Eventualbegehrens. Da sich, wie im Folgende…