JudikaturJustizRS0023437

RS0023437 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Das Vorliegen einer baubehördlichen oder einer sonstigen Genehmigung kann den Hotelbesitzer nicht entschuldigen, wenn er die Gefahrenquelle kannte oder kennen musste und ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt.

Entscheidungen
11