JudikaturJustizRS0008075

RS0008075 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2014

Das Amt eines nach § 128 AußStrG für die Verlassenschaft bestellten Kurators erlischt erst durch seine Enthebung und wird durch die abgegebene Erbserklärung nicht berührt.

Entscheidungen
8