Spruch gefasst: Dem Rekurs wird t e i l w e i s e Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der im Übrigen als unbekämpft unberührt bleibt, wird in seiner Kostenentscheidung dahingehend abgeändert, dass diese insgesamt zu lauten hat: "Die Kosten des Antrages ON 30 werden mit € 27,52 als weitere Exekut…
Text Begründung: Am 11.3.1998 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß § 294a EO bewilligt. Nachdem an der zuletzt bekannten Adresse "Hauptstraße*****" die Fahrnisexekution nicht vollzogen werden konnte, weil d…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist teilweise berechtigt. Gemäß § 74 Abs 1 EO hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger auf dessen Verlangen nur jene ihm verursachten Kosten des Exekutionsverfahrens zu erstatten, die zur Rechtsverwirklichung notwendig sind, wobei das Gericht die Notwendigkeit unter sorgfältiger E…