BundesrechtBundesgesetzeRichter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz§ 166

§ 166

Auf vor dem 1. Jänner 2012 eingeleitete Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.

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