Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der bestätigende Teil des Beschlusses der zweiten Instanz und der damit bestätigte Teil des erstgerichtlichen Beschlusses werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung über die von Rudolf C zu l…
Text Begründung: Der am 2. August 1967 geborene Michael A ist ein uneheliches Kind der Marianne B geborene A und des Ferdinand D. Pflege und Erziehung des Minderjährigen stehen seit der Geburt der Mutter zu. Die Bezirkshauptmannschaft G war gesetzlicher Amtsvormund. Der Minderjährige war zunächst vermöge…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel ist nach § 16 Abs. 1 AußStrG nur im Falle einer offenbaren Gesetz- oder Aktenwidrigkeit der Entscheidung oder einer begangenen Nullität zulässig. Unrichtige Beweiswürdigung, mangelhafte Tatsachenfeststellung und Verfahrensmängel, die keine Nichtigkeitsgründe darstellen, scheiden dah…