§ 897 1) Bedingungen;
§ 897 1) Bedingungen; — ABGB
§ 897 1) Bedingungen; — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018621
Zuletzt nach Updates gesucht am
In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.
Entscheidungen 698
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Rechtssätze 129
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