Rückverweise
Es ist zwar unzweifelhaft, dass eine fortdauernde Videoüberwachung einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten darstellt. Es hat jedoch auch im Fall einer "fortdauernden Videoüberwachung" eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, ua. mit dem Umfang der fraglichen Verarbeitung und deren Auswirkungen auf die betroffene Person, zu erfolgen.
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