Rückverweise
Die Zulässigkeit der nationalen gesonderten Bestimmungen §§ 12 und 13 DSG betreffend (nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu prüfende) Videoüberwachungen kann nicht auf die in den Erläuterungen (AB 1761 BlgNR 25. GP) angesprochenen Bestimmungen der DSGVO gestützt werden.
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