JudikaturOGH

RS0133206 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 2025

Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.

Verweise

Rückverweise