Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.
Rückverweise
…der Kommanditgesellschaft durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen übergeht (RS0133206). [18] Nach § 142 Abs 1 Satz 1 UGB erlöschen eine OG und eine KG, wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Das…