JudikaturOGH

RS0106452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Das Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Bezahlung von Unterhalt für die Vergangenheit (ein Jahr vor Rechtsanhängigkeit) setzt gemäß § 72 EheG einen Verzug des Unterhaltspflichtigen voraus (Ablehnung der eingehend dargestellten widersprüchlichen Judikatur).

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