JudikaturOGH

RS0071547 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 2007

Der Kreis der Produktdarbietung ist weit gezogen. Er beginnt mit der Werbung, geht über die Aufmachung des Produktes und den Anschluß von Beipackzetteln bis zur mündlichen Information beim Verkaufsgespräch.

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