RS0091098 – OGH Rechtssatz
Eine alkoholbedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit wird ua auch dann durch den Vorwurf aufgewogen, den der Genuß des berauschenden Mittels begründet, wenn eine Zechtour mit dem Vorhaben, sich exzessivem Alkoholgenuß hinzugeben ("Alkoholvernichtungstour"), unternommen wird.