Keine Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs des (nicht am Prozeß beteiligten) Geschädigten durch Feststellungserkenntnis über das Deckungsverhalten zwischen Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer.
Rückverweise
…mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524; RS0034378). Maßgeblich ist, ob dem Geschädigten objektiv alle für das Entstehen des Anspruchs maßgebenden Tatumstände bekannt waren (RS003454). Der den Anspruch begründende Sachverhalt muss dem Geschädigten aber nicht in allen Einzelheiten bekannt sein (RS0034524 [T24, T25]). Aus den bekannten Umständen muss schlüssig ein…