JudikaturOGH

RS0034543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 1985

Keine Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs des (nicht am Prozeß beteiligten) Geschädigten durch Feststellungserkenntnis über das Deckungsverhalten zwischen Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer.

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