Der Unternehmer hat für den Mangel ohne Rücksicht darauf einzustehen, ob sein Werk dem im Zeitpunkt der Bestellung oder Ausführung gegebenen Stand der Technik entsprach.
Rückverweise
…sich bautechnisch dem im Zeitpunkt der Herstellung und Übergabe gegebenen Stand der Technik entsprach (vgl 5 Ob 510/83 mwN HS 14.856 = RS0021985; 7 Ob 689/86). [13] Der Oberste Gerichtshof hat auch – abgesehen davon, dass der Mangel hier seine Ursache ohnedies auch in den…