11R17/25p—OLG Wien Entscheidung
10. Juni 2025
…Augenscheinbeweis aufzufassen ist, wohingegen es sich beim Transkript der Tonbandaufnahme, um eine schriftliche Aufzeichnung handelt, die verfahrensrechtlich nach den Regeln des Urkundenbeweises zu behandeln ist (RS0039883 [T2]; 1 Ob 172/07m). Während nach der Rechtsprechung beim Abspielen einer Tonbandaufnahme grundsätzlich eine Interessenabwägung vorzunehmen ist (3 Ob 131/00m, 6 Ob 190…