Ein stillschweigendes Anerkenntnis liegt vor, wenn der Schuldner nach der Übung des redlichen Verkehrs zur Angabe gegenüber dem Gläubiger verpflichtet war, daß er die Forderung nicht anerkenne.
Rückverweise
…mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524; RS0034378). Maßgeblich ist, ob dem Geschädigten objektiv alle für das Entstehen des Anspruchs maßgebenden Tatumstände bekannt waren (RS003454). Der den Anspruch begründende Sachverhalt muss dem Geschädigten aber nicht in allen Einzelheiten bekannt sein (RS0034524 [T24, T25]). Aus den bekannten Umständen muss schlüssig ein…