JudikaturDSB

K121.054/0008-DSK/2005 – Datenschutzkommission Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2005

Der Kenntnisnahme von einem beschwerenden Ereignis (§ 34 Abs. 1 DSG 2000) durch den Beschwerdeführer ist die Kenntnisnahme durch einen Vertreter im Sinn der §§ 1002 ff ABGB gleichzuhalten.

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