Ausgenommen von der Gewährung von Unterstützungsleistungen sind:
1. Politische Parteien gemäß § 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl. I Nr. 56/2012,
2. Kapital- und Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften (insbesondere Bund, Länder oder Gemeinden) unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Anteile bzw. des Grund- oder Stammkapitals halten,
3. beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors, welche im Inland, einem Mitgliedstaat (§ 2 Z 5 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 [BWG]) oder einem Drittland (§ 2 Z 8 BWG) registriert oder zugelassen sind und hinsichtlich ihrer Tätigkeit prudentiellen Aufsichtsbestimmungen unterliegen; das sind für Österreich insbesondere Kreditinstitute gemäß BWG, Versicherungsunternehmen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), BGBl. I Nr. 107/2017, sowie Pensionskassen gemäß Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, und
4. Organisationen, deren nach dieser Verordnung förderbare Energiemehrkosten aufgrund einer gesetzlichen Grundlage von Ländern oder Gemeinden direkt oder indirekt zu tragen oder abzugelten sind.
Rückverweise
EKZ-NPO-RLV · EKZ-NPO-Richtlinienverordnung
§ 3 Zulässige förderwerbende Organisationen
…Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, wenn diese nicht oder teilweise nicht unternehmerisch tätig gemäß § 2 UStG sind und nicht unter § 4 fallen. (2) Eine NPO ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person, Personenvereinigung, Körperschaft oder Vermögensmasse, welche die Voraussetzungen der §§ 34 bis 47 des Bundesgesetzes über allgemeine…
§ 24
…bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46//EG [Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 4. Mai 2016 S.1 [im Folgenden: DSGVO]), für Kontrollzwecke und für die Wahrnehmung einer der AWS (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt…
§ 14 Bestätigungen der förderwerbenden Organisation
…eidesstattlichen Erklärung in ihrem Antrag zu bestätigen, dass 1. die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach § 3 vorliegen, 2. kein Sachverhalt vorliegt, der nach § 4 die Gewährung einer Förderung ausschließen würde, 3. die förderbare Organisation am 31. Oktober 2023 nicht materiell insolvent war, 4. im Antrag nur förderbare Kosten…