Spruch Die im Verlassenschaftsverfahren vor dem Abhandlungsgericht oder vor dem Gerichtskommissär mündlich erklärte Erbsentschlagung wird ebenso wie die Erbserklärung erst mit der eigenhändigen Unterfertigung des hierüber aufgenommenen Protokolls durch den Erben oder dessen ausgewiesenen Vertreter rechtswi…
Text Am 9. September 1975 starb Johanna D, am 3. Juni 1976 deren Ehemann Rupert D sen. Keiner von beiden hinterließ ein Testament. Sie hatten drei Kinder, und zwar die Klägerin, eine weitere Tochter namens Marianne St. und einen Sohn Rupert D jun. Wesentlicher Bestandteil der beiden Verlassenschaften war…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Ausschlagung der Erbschaft (Erbsentschlagung) ist die Erklärung, eine Erbschaft nicht anzunehmen (negative Erbserklärung). Auf sie finden grundsätzlich die Regeln über die (positive) Erbserklärung Anwendung; sie ist vor allem unwiderruflich (Koziol - Welser[5] II, …