Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerinnen haben die Kosten ihres Rechtsmittels, die Antragsgegnerin hat die Kosten ihrer Rechtsmittelbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums…
Rechtliche Beurteilung Zur Zulässigkeit des Rechtsmittels: Nach ständiger Rechtsprechung zu der, wie noch näher darzulegen sein wird, hier maßgeblichen Fassung der §§ 24 Abs 1 und 30 Abs 3 bis 5 EisbEG vor dem Inkrafttreten des Außerstreit Begleitgesetzes (AußStr BegleitG), BGBl I 2003/112, gelten für die Zulässigkeit d…